Meldung nach Hinweisgeber-schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um Personen, die auf Missstände am Arbeitsplatz oder in Unternehmen hinweisen, angemessenen Schutz zu bieten. Als Hinweisgeber spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und tragen zur Förderung einer transparenten und ethischen Unternehmenskultur bei.

Wir nehmen den Schutz von Hinweisgebern ernst. Unser Unternehmen stellt sicher, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden. Wir schützen Hinweisgeber vor möglichen Repressalien und fördern eine offene Kommunikation, die zur Sicherung unserer Unternehmenswerte beiträgt.

Mehrere gleichwertige Wege stehen Ihnen für eine Meldung zur Verfügung: 

Für den Fall, dass Sie uns Ihre Hinweise und Informationen lieber persönlich übermitteln möchten, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: 

compliance@vng.de

oder die folgende Postadresse:

VNG AG
zHd. Compliancebeauftragten
Herrn Olaf Zwetkow
Braunstr. 7
04347 Leipzig

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer persönlichen Übermittlung Ihre Hinweise und Informationen streng vertraulich behandelt werden. Der Zugriff auf dieses E-Mail-Postfach ist auf wenige Personen beschränkt. Folgemaßnahmen werden ausschließlich durch den Bereich Compliance veranlasst. 

Bei einer persönlichen Meldung unterliegen Sie dem in dem Gesetz vorgesehenen Schutz vor Repressalien, so dass wir Sie bitten, eine Meldung umfassend und erschöpfend zu formulieren.

Auch erhalten Sie bei einer persönlichen Meldung Informationen über den Fortgang und den Abschluss des Verfahrens. 

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf unser Meldeformular, das Sie gern für Ihre anonyme Meldung nutzen können. Wir unterstreichen an dieser Stelle, dass wir selbstverständlich auch einer anonymen Meldung nachgehen werden und ggf. auch hier – sofern erforderlich – alle Schritte einleiten werden. 
 

Zum Formular für anonyme Meldungen

Über die oben geschilderten Wege hinaus können Sie sich auch an die zuständigen Behörden und gegebenenfalls an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union wenden. 

Der Bund hat zudem eine zentrale externe Meldestelle eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz:

Zur externe Meldestelle des Bundes