Hinweisgeber-Richtlinie

Mit dem Ziel, die Einhaltung des in der Europäischen Union geltenden Rechts zu fördern, wurde die sogenannten Hinweisgeber- oder Whistleblower-Richtlinie erlassen (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Die Richtlinie sieht vor, Meldewege einzurichten, über die Hinweise und Informationen gemeldet werden können, die auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht hindeuten. 

Ihnen stehen hierfür mehrere gleichwertige Wege zur Verfügung: 

Sie können unter Verwendung des unten zu findenden Formulars Ihre Hinweise und Informationen in anonymer Weise an uns übermitteln. 
 

Für den Fall, dass Sie uns Ihre Hinweise und Informationen lieber persönlich übermitteln möchten, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: 

compliance@vng.de

oder die folgende Postadresse:

VNG AG
zHd. Compliancebeauftragten
Herrn Olaf Zwetkow
Braunstr. 7
04347 Leipzig

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer persönlichen Übermittlung Ihre Hinweise und Informationen streng vertraulich behandelt werden. Der Zugriff auf dieses E-Mail-Postfach ist auf wenige Personen beschränkt. Folgemaßnahmen werden ausschließlich durch den Bereich Compliance veranlasst. 

Bei einer persönlichen Meldung unterliegen Sie dem in der Richtlinie vorgesehenen Schutz vor Repressalien, so dass wir Sie bitten, eine Meldung umfassend und erschöpfend zu formulieren.

Auch erhalten Sie bei einer persönlichen Meldung Informationen über den Fortgang und den Abschluss des Verfahrens.  

Über die oben geschilderten Wege hinaus können Sie sich auch an die zuständigen Behörden und gegebenenfalls an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union wenden. Die zuständigen Behörden werden von den Mitgliedstaaten noch benannt.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf unser Meldeformular, das Sie gern für Ihre anonyme Meldung nutzen können. Wir unterstreichen an dieser Stelle, dass wir selbstverständlich auch einer anonymen Meldung nachgehen werden und ggf. auch hier – sofern erforderlich – alle Schritte einleiten werden. 
 

Zum Formular für anonyme Meldungen

Der Bund hat zudem eine zentrale externe Meldestelle eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz:

Zur externe Meldestelle des Bundes