Pressestatement der VNG AG zum Delegated Act Low Carbon Fuels
„Heute wurde der Delegierte Rechtsakt* zur Treibhausgaseinsparung durch kohlenstoffarme Brennstoffe final im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit werden erstmals verbindliche Kriterien bei der Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff definiert.
Die Verordnung ist zwar ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung, greift aber an entscheidenden Punkten, die Unternehmen wie VNG als Investitionsanreize dringend benötigen, zu kurz: Die pauschal festgelegten Standard-Emissionswerte sind sehr hoch und benachteiligen dadurch einen wesentlichen Teil des Wasserstoffes, der weltweit aus Erdgas erzeugt werden könnte. Unsere Forderung, dass projektspezifische Emissionswerte anerkannt werden, wurde leider nicht angenommen. Das hat zur Folge, dass durch die Festlegung von Standardwerten Projekte zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff ausgeschlossen werden, die individuell niedrigere Emissionswerte, beispielsweise durch Kompensationstechniken wie CCS oder Nutzung von Abwärme, aufweisen. Dadurch können Projekte zur inländischen Erzeugung und zum Import von Wasserstoff ins Stocken geraten. Hier braucht es pragmatischere Regeln, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. Das ist entscheidend, um die für die Dekarbonisierung benötigten Wasserstoffmengen bereit zu stellen. Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus verschiedenen Quellen ist notwendig, um den noch nicht in ausreichender Menge vorhandenen grünen Wasserstoff zu kompensieren.
Auch Technologien wie CCS/CCU sind als zusätzliche Dekarbonisierungsoptionen wichtig. Hier fehlt ein klareres Bekenntnis des Gesetzgebers und regulatorische Investitionsanreize. Denn diese Ansätze können dazu beitragen, kohlenstoffarmen Wasserstoff in großen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu produzieren. Im nächsten Schritt braucht es eine klare rechtliche Regelung, die sicherstellt, dass Unternehmen, die kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen, dies auch als CO2-Einsparmaßnahme angerechnet bekommen. Dieses Vorgehen hätte auch eine industriepolitische Perspektive, denn dann würde es gelingen neben der Dekarbonisierung gleichzeitig den Markt für klimafreundliche Technologien schneller voranzubringen.
Kurzum: Um den Wasserstoffhochlauf richtig in Fahrt zu bringen, benötigen wir einen über die jetzt erfolgte Rechtsetzung hinaus praxistauglicheren Rechtsrahmen. Nur so gibt es Investitionssicherheit für dringend benötigte Projekte. Das ist die Voraussetzung, dass Europa die ambitionierten Klimaziele erreichen und eine wettbewerbsfähige Wasserstoffwirtschaft etablieren kann.“
* Ein Delegierter Rechtsakt (delegated act) ist ein Instrument des EU-Rechts, das der Europäischen Kommission erlaubt, nicht wesentliche Teile eines bereits verabschiedeten Gesetzgebungsakts zu ergänzen oder anzupassen. Delegierte Rechtsakte stehen oberhalb nationaler Gesetze, da EU-Recht Anwendungsvorrang hat. Beim Delegierten Rechtsakt über die Methode zur Berechnung der Einsparung von Treibhausgasen (THG) aus kohlenstoffarmen Brennstoffen geht es um die Erweiterung von Artikel 9 der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase regelt.